der Firma Hochreuther Metallbau
Es gelten nur unsere Bedingungen.
Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Bausteller mit unseren Bedingungen Einverstanden.
Unser Angebote sind freibleibend.
Mündliche Vereinbarungen - Zusagen - Zusicherungen und Garantien,
werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
Dies trifft auch für Termine zu.
Eine Gewähr für die Einhaltung eines Liefertermins können wir nicht geben, da wir von Zulieferfirmen
- wie z.B. Stahl - Edelstahl Verzinkung - Pulverbeschichtung - Lochblechen usw. abhängig sind.
Zahlungsbedingungen
Nach schriftlicher Fixierung wird nach Teilleistung bzw. nach kompletter Fertigstellung des Gewerkes abgerechnet.
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 8 Tagen mit 2 % Skonto bzw. 14 Tage netto.
Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt - ohne weitere Abmahnung
- Verzugszinsen in Höhe der zu dieser Zeit üblichen Bankzinsen zu berechnen.
Eigentumsvorbehalt
Die gefertigten - gelieferten - montierten Gewerke - bleiben bis zur Vollständigen Bezahlung der Forderung, unser Eigentum.
Mängelanzeige
Offensichtlich sichtbare Mangel sind unverzüglich anzuzeigen.
Begründete und ordnungsgemäß gerügte Mängel verpflichten uns -
Die Leistung auszutauschen bzw. nach Absprache nachzuarbeiten.
Schadenersatzansprüche wegen nicht Erfüllung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
Gewährleistung nach VOB bzw. BGB ist 5 Jahre.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
90455 Nürnberg